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Datenschutzinformation für die Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt auf der ILA 2024 am 5. Juni 2024

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) führt anlässlich der ILA 2024, die vom 5. bis 9. Juni 2024 auf dem Gelände des Berlin Expo Center Airport in 12529 Schönefeld, Ortsteil Selchow (nachfolgend „BECA-Gelände“) stattfindet, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) durch. Zu diesem Zweck hat das BKA die Messe Berlin GmbH und ihre konzernangehörigen Gesellschaften (nachfolgend gemeinsam „Messe Berlin“) auf der Grundlage von § 9 Abs. 2 Satz 1 BKAG aufgefordert, zu denjenigen Personen, die sich am 5. Juni 2024 als Beschäftigte oder Organe der Messe Berlin, als Beschäftigte und Organe von Ausstellern, als Journalisten, als Beschäftigte von Dienstleistern oder in anderer Funktion im Rahmen der ILA 2024 in den Hallen 2 bis 4 auf dem BECA-Gelände aufhalten oder dort tätig sein werden, Identitätsdaten in eine Abgleichsliste einzutragen und an das BKA zu übermitteln. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Messe Berlin im Zusammenhang mit der genannten Zuverlässigkeitsüberprüfung des BKA.

1.  Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

1.1   Messe Berlin

Verantwortliche bei der Messe Berlin für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind die

als gemeinsame Verantwortliche auf der Grundlage einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, wobei jede Gesellschaft für die Verarbeitung der Daten ihrer Beschäftigten und Organe und die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten der von ihnen beauftragten Dienstleister zuständig ist. Die Messe Berlin GmbH ist darüber hinaus für die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten und Organen sowie für das Sammeln und Übermitteln aller Daten an das BKA verantwortlich. 

Datenschutzbeauftragte der Messe Berlin ist die gemeinsame Datenschutzbeauftragte, die unter den oben genannten Kontaktdaten der Messe Berlin GmbH sowie unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar ist: datenschutz@messe-berlin.de

1.2    Bundeskriminalamt (BKA)
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundeskriminalamt ist das Bundeskriminalamt in 65173 Wiesbaden (BKA). Das BKA agiert als individuell Verantwortlicher. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch das BKA beachten Sie bitte die Datenschutzinformation des BKA (abrufbar unter www.bka.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutz_node.html). 

2.    Kategorien Betroffener, Kategorien personenbezogener Daten, Herkunft der Daten und Art der Verarbeitung
Die in der Ziffer 1.1 genannten Gesellschaften der Messe Berlin verarbeiten zu denjenigen Personen, für die als Beschäftigte oder Organe der Messe Berlin, als Beschäftigte und Organe von Ausstellern, als Journalisten, als Beschäftigte von Dienstleistern oder in anderer Funktion, Daten in der Abgleichsliste mitgeteilt werden, die folgenden Kategorien personenbezogener Daten, jeweils soweit diese in der Abgleichsliste mitgeteilt werden:  

  • Name und Vorname, 
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Dienstleistergesellschaft  
  • Funktion und Einsatzort auf der ILA 2024 am 5. Juni 20224

für Dienstleister des Sicherheits- / Ordnungsdienstes zusätzlich: 

  • Bewacher-ID

Die Daten werden von den unter Ziffer 1.1 genannten Gesellschaften der Messe Berlin GmbH bei ihren Beschäftigten und Organen, den Ansprechpartnern bei den Ausstellern und Dienstleistern sowie bei den Journalisten mittels der Abgleichsliste des BKA erhoben. Die Daten in den ausgefüllten Abgleichslisten werden durch die Messe Berlin GmbH an das BKA übermittelt. 

Am 5. Juni 2024 überprüft das BKA an den Eingängen der Hallen 2 bis 4 auf dem BECA-Gelände und gegebenenfalls auch an anderen Standorten auf dem BECA-Gelände anhand der Abgleichsliste und gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments (mit Lichtbild) durch die betroffenen Personen im Wege eines Datenabgleichs durch Sichtkontrolle deren Zugangsberechtigung. Diejenigen Personen, zu denen anhand der zuvor mit der Abgleichsliste von der Messe Berlin GmbH an das BKA übermittelten Daten eine Zuverlässigkeit geprüft und bestätigt werden konnte, erhalten Zutritt zum abgegrenzten Veranstaltungsbereich. Für alle übrigen von der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfassten Personen kann der Zutritt am 5. Juni 2024 zeitweise verweigert werden oder das BKA kann vor Ort eine entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen.  

Sie sind nicht dazu verpflichtet, an der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mitzuwirken, müssen bei fehlender Mitwirkung jedoch damit rechnen, dass Ihnen am 5. Juni 2024 zeitweise der Zutritt zu den Hallen 2 bis 4 auf dem BECA-Gelände verweigert oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Ort durchgeführt wird.

3.    Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
Zweck der Datenerhebung und -übermittlung von der Messe Berlin an das BKA und der Datenverarbeitung durch das BKA ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKAG zu denjenigen Personen, die sich am 5. Juni 2024 im Rahmen der ILA 2024 in den Hallen 2 bis 4 auf dem BECA-Gelände aufhalten oder dort tätig werden. 

Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten von der Messe Berlin an das BKA ist die rechtliche Pflicht der Messe Berlin gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 BKAG.

Das BKA verarbeitet die übermittelten personenbezogenen Daten auf der Grundlage von § 9 Abs. 2 Satz 1 BKAG. 

4.    Kategorien der Empfänger der Daten
Zur Ausführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung (insbesondere Einsatz, Hosting und Support von Software und sonstigen IT-Dienstleistungen) werden von der Messe Berlin externe Dienstleister als Auftragsverarbeiter auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO eingesetzt. Soweit die Auftragsverarbeiter ihren Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums haben, ist die Übermittlung durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß § 45 DSGVO abgesichert oder mit den Auftragsverarbeitern wurden Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 Buchstabe c) DSGVO geschlossen. Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie bitte die Messe Berlin unter den in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten. 

5.    Speicherdauer
Gespeicherte personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des jeweiligen Zwecks ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die von der Messe Berlin erstellten Listen werden bei der Messe Berlin spätestens am 10. Juni 2024 gelöscht. 

6.    Datenschutzrechte
Zur Wahrnehmung der folgenden Rechte können Sie jederzeit die Verantwortlichen unter den in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten kontaktieren. 
Betroffenenrechte gemäß Art. 12-21 DS-GVO: Das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. 
Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Ihrer Wahl (Art. 77 DS-GVO).